Befugnisse und Jobs
Fachweiterbildung Arbeitsmedizin
Für Ärztinnen und Ärzte, die in die Arbeitsmedizin einsteigen wollen – über den Facharzt für Arbeitsmedizin oder als Fachärztin und Facharzt – in der Regel für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin – mit der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin.
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- Statistik
Facharztweiterbildung
Dauer und Struktur
Die Facharztweiterbildung Arbeitsmedizin dauert 60 Monate an anerkannten Weiterbildungsstätten bei weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzten. 36 Monate entfallen auf die Arbeitsmedizin selbst, 24 Monate auf andere Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung – in der Regel Innere Medizin oder Allgemeinmedizin. Hinzu kommt der 360-stündige Kurs Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin.
Für die betriebsärztliche Tätigkeit gibt es einen gleichwertigen zweiten Weg: Wer bereits Fachärztin oder Facharzt in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung ist – in der Regel in der Allgemeinmedizin oder Inneren Medizin –, erwirbt mit der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin die arbeitsmedizinische Fachkunde. Dafür sind 1.200 Stunden Betriebsmedizin unter Befugnis und derselbe 360-stündige Kurs nötig.
Bundesweite Übersicht
Weiterbildungsbefugnisse in der Arbeitsmedizin
Zentrale bundesweite Übersicht über Weiterbildungsermächtigungen in der Arbeitsmedizin – über alle Landesärztekammern hinweg. Aktuelle Stellenangebote sind direkt mit den Weiterbildungsbefugnissen verknüpft.
Ärztestatistik
Arbeitsmedizin in Zahlen 2025
Ende 2025 waren 4.346 Fachärztinnen und Fachärzte für Arbeitsmedizin berufstätig, 3,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Dazu kommen 3.893 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, die als Fachärztin oder Facharzt eines anderen Gebiets – in der Regel Allgemeinmedizin oder Innere Medizin – die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen. Beide Gruppen besitzen die arbeitsmedizinische Fachkunde und dürfen Betriebe betreuen; zusammen sind es bis zu rund 8.200 Ärztinnen und Ärzte, wobei manche beide Qualifikationen besitzen.
Die Wege unterscheiden sich im Arbeitsort: Rund zwei Drittel der Fachärztinnen und Fachärzte für Arbeitsmedizin arbeiten in Betrieben, überbetrieblichen Diensten und sonstigen Bereichen. Bei der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin ist dagegen der ambulante Bereich am größten – 1.712 Ärztinnen und Ärzte, davon 1.362 niedergelassen, betreuen Betriebe oft neben der eigenen Praxis.
Datengrundlage: Ärztestatistik der BundesärztekammerBerufstätige Fachärztinnen und Fachärzte für Arbeitsmedizin nach Bereich:
- Betriebe, überbetriebliche Dienste und sonstige Bereiche 2.854
- Ambulant 747
- Behörden und Körperschaften 394
- Stationär 351
Im Jahr 2025 wurden 301 Facharztanerkennungen in der Arbeitsmedizin erteilt – nach 258 im Jahr 2024 ein Plus von rund 17 Prozent; rund 60 Prozent gingen an Ärztinnen. Gleichzeitig ist gut jede dritte berufstätige Fachärztin und jeder dritte Facharzt 60 Jahre oder älter, im Durchschnitt aller Ärztinnen und Ärzte knapp jede vierte Person. Die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin ging leicht um 1,2 Prozent zurück.
Stellenangebote
Jobs in der Arbeitsmedizin
Stellenangebote für Fachärztinnen und Fachärzte für Arbeitsmedizin sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte – in Unternehmen, überbetrieblichen Diensten, Behörden und Kliniken, bundesweit.
Organisationen
Fachgesellschaft und Berufsverband Arbeitsmedizin
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM)
Wissenschaftliche Fachgesellschaft der Arbeits- und Umweltmedizin in Deutschland mit Leitlinienarbeit, Forschung, Jahrestagung, Akademie und Nachwuchsförderung.
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW)
Bundesweiter Berufsverband der Betriebs- und Werksärztinnen und -ärzte. Er vertritt Fachärztinnen und Fachärzte für Arbeitsmedizin ebenso wie Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin und berät zu Prävention und Gesundheit im Betrieb.
Fachgebiete
Alle Facharztkompetenzen im Überblick
Die Übersicht führt alle Facharztkompetenzen der Weiterbildungsordnung auf. Verlinkt sind die Fachgebiete, zu denen es bereits eine eigene Seite mit Weiterbildung, Weiterbildungsbefugnissen und Stellenangeboten gibt. Weitere Seiten entstehen gerade.
Innere Medizin
Chirurgie
- Allgemeinchirurgie
- Gefäßchirurgie
- Herzchirurgie
- Kinder- und Jugendchirurgie
- Orthopädie und Unfallchirurgie
- Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
- Thoraxchirurgie
- Viszeralchirurgie
Weitere operative Fächer
- Augenheilkunde
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Neurochirurgie
- Urologie
Weitere klinische Fächer
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Neurologie
- Phoniatrie und Pädaudiologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Diagnostik und Querschnittsfächer
- Anatomie
- Arbeitsmedizin Diese Seite
- Humangenetik
- Hygiene und Umweltmedizin
- Klinische Pharmakologie
- Laboratoriumsmedizin
- Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
- Neuropathologie
- Nuklearmedizin
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Pathologie
- Pharmakologie und Toxikologie
- Physiologie
- Radiologie
- Radioonkologie und Strahlentherapie
- Rechtsmedizin
- Transfusionsmedizin
Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen
Schwerpunkte vertiefen das eigene Fachgebiet und schließen an die Facharztanerkennung an. Zusatz-Weiterbildungen erweitern das Spektrum über das Fachgebiet hinaus; die meisten setzen eine Facharztanerkennung voraus, einzelne wie die Notfallmedizin lassen sich schon während der Facharztweiterbildung erwerben. Aufgeführt ist eine Auswahl, die für dieses Fachgebiet besonders relevant ist.
- Ärztliches Qualitätsmanagement
- Allergologie
- Flugmedizin
- Rehabilitationswesen
- Sozialmedizin
- Suchtmedizinische Grundversorgung
- Tropenmedizin
Berufsalltag
Arbeiten in der Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizin ist Präventionsmedizin für Menschen im Berufsleben. Statt Station und Notaufnahme stehen Betriebsbegehungen, Vorsorge, Beratung und Wiedereingliederung im Mittelpunkt – im Werksärztlichen Dienst eines Konzerns, in einem überbetrieblichen Dienst mit vielen kleinen Kundenbetrieben, in einer Behörde oder neben der eigenen Hausarztpraxis. Dieser Abschnitt hilft, Stellen fachlich einzuordnen und den passenden Weg in das Fach zu finden.
Zwischen Betriebsbegehung, Vorsorge und Beratung
Ein arbeitsmedizinischer Tag beginnt selten im Sprechzimmer allein. Betriebsbegehungen, die Mitarbeit an Gefährdungsbeurteilungen und die Beratung von Unternehmensleitung, Beschäftigten und Betriebsrat gehören ebenso dazu wie die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV – als Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge, je nach Gefährdung am Arbeitsplatz.
Hinzu kommen Impfungen, Eignungs- und verkehrsmedizinische Untersuchungen, die Beratung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach längerer Krankheit und die Meldung von Verdachtsfällen auf Berufskrankheiten. Die Arbeit ist überwiegend planbar; Nacht- und Bereitschaftsdienste wie im Krankenhaus sind die Ausnahme.
Das Fach verbindet damit Medizin mit Arbeitsschutz, Recht und Organisation – und richtet sich an gesunde Menschen ebenso wie an Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen.
Facharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte brauchen nach § 4 Arbeitssicherheitsgesetz die arbeitsmedizinische Fachkunde. Nach DGUV Vorschrift 2 und ArbMedVV erfüllen sie zwei Qualifikationen gleichermaßen: der Facharzt für Arbeitsmedizin und die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.
Der Facharzt ist der umfassende Weg mit 60 Monaten Weiterbildung, Richtzahlen und zusätzlichen Inhalten wie Begutachtung, Zusammenhangsgutachten und Umweltmedizin. Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin setzt dagegen auf einer bestehenden Facharztkompetenz in der unmittelbaren Patientenversorgung auf – in der Regel Allgemeinmedizin oder Innere Medizin – und umfasst 1.200 Stunden Betriebsmedizin unter Befugnis sowie den 360-stündigen Kurs. Ihre Inhalte sind laut Weiterbildungsordnung Bestandteil der Facharztweiterbildung.
Vor einer Bewerbung lohnt es sich, diese Fragen zu klären:
- Wird der Facharzt für Arbeitsmedizin oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin vorausgesetzt – oder wird beides weitergebildet?
- Für wie viele Monate beziehungsweise Stunden besteht am Standort eine Weiterbildungsbefugnis?
- Wird der 360-stündige Kurs Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin finanziert und freigestellt?
- Werden ein Großbetrieb oder viele kleine Kundenbetriebe betreut, und wie viel Reisezeit fällt an?
- Welche Branchen und Gefährdungen prägen die Vorsorge – etwa Lärm, Gefahrstoffe, Nachtarbeit oder Bildschirmarbeit?
- Wie sind Untersuchungstechnik und Assistenz ausgestattet, etwa für EKG, Lungenfunktion, Ergometrie, Hör- und Sehtests?
- Wer leitet an, und wie werden Richtzahlen und Gutachten für das eLogbuch eingeplant?
So wird aus einer Stellenanzeige ein konkretes Profil – und erkennbar, ob die Stelle zum eigenen Weg in die Arbeitsmedizin passt.
Woran Sie eine strukturierte Weiterbildung erkennen
- Die Befugnis deckt möglichst viele der 36 arbeitsmedizinischen Monate ab, der Rest ist fest geplant
- Der 360-stündige Kurs ist im Weiterbildungsplan verankert
- Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen finden angeleitet statt, nicht nur beobachtend
- Regelmäßige Weiterbildungsgespräche entlang des eLogbuchs
- Unterschiedliche Branchen und Betriebsgrößen gehören zum Spektrum
Fragen für das Vorstellungsgespräch
- Wie viele Monate oder Stunden deckt die Befugnis ab?
- Wann übernehme ich eigene Betriebe in der Betreuung?
- Wie viele Betriebe betreut eine Ärztin oder ein Arzt im Schnitt?
- Gibt es ein Dienstfahrzeug oder Regelungen zu Reisezeiten?
- Ist Teilzeit oder eine Tätigkeit neben der eigenen Praxis möglich?
Perspektiven nach der Weiterbildung
- Leitung eines Werksärztlichen Dienstes oder eines Standorts im überbetrieblichen Dienst
- Eigene betriebsärztliche Praxis oder Betreuung neben der Hausarztpraxis
- Gewerbeärztlicher Dienst, Unfallversicherungsträger oder Bundeswehr
- Begutachtung von Berufskrankheiten
- Forschung und Lehre an Instituten für Arbeitsmedizin
Medizinische Entwicklung
Arbeitsmedizin im Wandel
Arbeitswelt und Arbeitsschutz verändern sich – und mit ihnen die Aufgaben der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, von psychischer Belastung bis zur digitalen Betreuung.
Psychische Belastung rückt in den Mittelpunkt
Seit psychische Belastungen ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sind, beraten Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zunehmend zu Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und Führung. Auch im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, zu dem der Werks- oder Betriebsarzt nach dem Sozialgesetzbuch IX hinzugezogen werden kann, spielen psychische Erkrankungen eine große Rolle.
Digitale Betreuung mit klaren Grenzen
Die 2024 neu gefasste DGUV Vorschrift 2 erlaubt, einen Teil der betriebsärztlichen Betreuung digital zu erbringen – grundsätzlich bis zu einem Drittel, wenn der Betrieb aus einer Erstbegehung bekannt ist. Präsenz im Betrieb bleibt die Regel, doch Beratung und Teile der Vorsorge lassen sich flexibler organisieren.
Mehr Nachwuchs, wachsender Bedarf
Mit 301 Facharztanerkennungen erreichte die Arbeitsmedizin 2025 einen Höchststand. Gleichzeitig ist ein großer Teil der berufstätigen Fachärztinnen und Fachärzte 60 Jahre oder älter, und insbesondere kleine und mittlere Betriebe sind nach Einschätzung der Fachgesellschaften nicht ausreichend betreut. Der Einstieg über die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin bleibt deshalb ein wichtiger Baustein der Versorgung.
Impfen und Prävention im Betrieb
Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Krankenkassen können Impfverträge ausdrücklich auch mit Fachärztinnen und Fachärzten für Arbeitsmedizin sowie Ärztinnen und Ärzten mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin schließen – der Betrieb wird so zu einem niedrigschwelligen Ort der Prävention.
Redaktioneller Stand
Oktober 2026. Der Abschnitt dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft der Landesärztekammer.
Fragen & Antworten
Häufige Fragen zur Fachweiterbildung Arbeitsmedizin
Muss ich Fachärztin oder Facharzt für Arbeitsmedizin sein, um als Betriebsärztin oder Betriebsarzt zu arbeiten?
Nein. Das Arbeitssicherheitsgesetz verlangt für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte die arbeitsmedizinische Fachkunde. Nach der DGUV Vorschrift 2 und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) liegt sie vor, wenn die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin geführt werden darf.
Beide Wege sind für die betriebsärztliche Tätigkeit gleichwertig. Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin setzt auf einer bestehenden Facharztanerkennung in der unmittelbaren Patientenversorgung auf – in der Regel Allgemeinmedizin oder Innere Medizin. Der Facharzt für Arbeitsmedizin ist der umfassendere Weg und schließt zusätzlich etwa Begutachtung, Umweltmedizin und Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung ein.
Kann ich als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin in die Arbeitsmedizin wechseln?
Ja, auf zwei Wegen. Der kürzere ist die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin: 1.200 Stunden Betriebsmedizin unter Befugnis und der 360-stündige Kurs Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin, aufbauend auf dem vorhandenen Facharzt. Danach ist die betriebsärztliche Tätigkeit möglich – häufig auch neben der eigenen Praxis.
Alternativ führt die 60-monatige Facharztweiterbildung Arbeitsmedizin zum eigenen Gebiet. Sie verlangt 24 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung; ob und in welchem Umfang bereits geleistete Zeiten in Allgemeinmedizin oder Innerer Medizin angerechnet werden, entscheidet die zuständige Landesärztekammer.
Was bedeutet eine Weiterbildungsbefugnis über 12, 24 oder 36 Monate?
Die Weiterbildungsbefugnis gibt an, wie viele Monate der Weiterbildung bei einer bestimmten weiterbildungsbefugten Ärztin oder einem Arzt an einer Weiterbildungsstätte anerkannt absolviert werden können. Eine Befugnis über 36 Monate deckt die gesamte arbeitsmedizinische Weiterbildungszeit ab; bei anteiligen Befugnissen müssen weitere Abschnitte bei anderen Befugten absolviert werden.
Befugnisse in der Arbeitsmedizin bestehen vor allem in Werksärztlichen Diensten größerer Unternehmen, in überbetrieblichen Diensten und an Instituten für Arbeitsmedizin. Welche Befugnis an welchem Ort in welchem Umfang besteht, zeigt die bundesweite Befugnissuche auf dieser Seite.
Kann ich die Facharztweiterbildung Arbeitsmedizin in Teilzeit absolvieren?
Ja, grundsätzlich ist die Weiterbildung in Teilzeit möglich. Die Weiterbildungszeit wird entsprechend dem Beschäftigungsumfang angerechnet; Umfang, Mindestbeschäftigung und Berechnung richten sich nach der Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer.
Bei Teilzeit verlängert sich die kalendarische Weiterbildungsdauer entsprechend. Für die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin zählen die geleisteten Stunden, sodass sie sich gut berufsbegleitend planen lässt. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Kammer schafft Planungssicherheit.
Wie läuft die Facharztprüfung für Arbeitsmedizin ab?
Nach Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit wird die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen Landesärztekammer beantragt – mit den Weiterbildungszeugnissen, dem Nachweis über den 360-stündigen Kurs Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin und der Dokumentation im eLogbuch, etwa zu EKG, Lungenfunktion, Ergometrie, Hör- und Sehtests sowie Gutachten.
Die Kammer prüft die Voraussetzungen und lädt zur Prüfung vor einem Prüfungsausschuss, die als mündliches Fachgespräch geführt wird. Ablauf, Fristen und Einzelheiten regelt die jeweilige Landesärztekammer.
Für Kliniken und Praxen
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