Befugnisse und Jobs
Fachweiterbildung Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie planen oder eine passende Stelle suchen – in Klinik, Praxis oder öffentlichem Gesundheitsdienst.
- Weiterbildung
- Befugnisse
- Jobs
- Statistik
Facharztweiterbildung
Dauer und Struktur
Die Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie dauert 60 Monate an anerkannten Weiterbildungsstätten bei weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzten. Seit 2026 müssen 12 Monate davon in der stationären Akutversorgung abgeleistet werden. Bis zu 12 Monate können in Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatischer Medizin und Psychotherapie erfolgen.
Psychotherapie ist fester Bestandteil der Weiterbildung – mit Einzel- und Gruppentherapie unter Supervision, Selbsterfahrung und Theorie. Hinzu kommen Entwicklungsdiagnostik, Pharmakotherapie, Krisenintervention, Begutachtung, die Zusammenarbeit mit Familie, Schule und Jugendhilfe sowie der Übergang in die Erwachsenenversorgung.
Bundesweite Übersicht
Weiterbildungsbefugnisse in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Zentrale bundesweite Übersicht über Weiterbildungsermächtigungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie – über alle Landesärztekammern hinweg. Aktuelle Stellenangebote sind direkt mit den Weiterbildungsbefugnissen verknüpft.
Ärztestatistik
Kinder- und Jugendpsychiatrie in Zahlen 2025
Ende 2025 waren 3.077 Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater berufstätig, 4,3 Prozent mehr als im Vorjahr. 1.448 arbeiteten ambulant, davon die meisten in eigener Niederlassung, 1.376 in Kliniken und 116 in Behörden und Körperschaften, darunter 70 im Gesundheitsamt. Der Frauenanteil lag bei 71,2 Prozent.
Im Jahr 2025 wurden 169 Facharztanerkennungen erteilt – nach 170 im Jahr 2024 und 161 im Jahr 2023. Gut ein Viertel der Berufstätigen ist 60 Jahre oder älter.
Datengrundlage: Ärztestatistik der BundesärztekammerBerufstätige nach Bereich:
- Stationär 1.376
- Ambulant niedergelassen 1.090
- Ambulant angestellt 358
- Behörden, Körperschaften und sonstige Bereiche 253
Die Zahlen schließen die frühere Bezeichnung Kinder- und Jugendpsychiatrie ein.
Stellenangebote
Jobs in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Stellenangebote für Ärztinnen und Ärzte in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in Klinik, Praxis und öffentlichem Gesundheitsdienst – bundesweit.
Organisationen
Fachgesellschaft und Berufsverband Kinder- und Jugendpsychiatrie
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP)
Medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft des Fachs. Sie erstellt Leitlinien zu Diagnostik und Therapie und richtet den jährlichen Fachkongress aus.

Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (bkjpp)
Berufliche Interessenvertretung der Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater mit rund 1.000 Mitgliedern aus Praxis, Klinik und öffentlichem Gesundheitsdienst.
Fachgebiete
Alle Facharztkompetenzen im Überblick
Die Übersicht führt alle Facharztkompetenzen der Weiterbildungsordnung auf. Verlinkt sind die Fachgebiete, zu denen es bereits eine eigene Seite mit Weiterbildung, Weiterbildungsbefugnissen und Stellenangeboten gibt. Weitere Seiten entstehen gerade.
Innere Medizin
Chirurgie
- Allgemeinchirurgie
- Gefäßchirurgie
- Herzchirurgie
- Kinder- und Jugendchirurgie
- Orthopädie und Unfallchirurgie
- Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
- Thoraxchirurgie
- Viszeralchirurgie
Weitere operative Fächer
- Augenheilkunde
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Neurochirurgie
- Urologie
Weitere klinische Fächer
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Diese Seite
- Neurologie
- Phoniatrie und Pädaudiologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Diagnostik und Querschnittsfächer
- Anatomie
- Arbeitsmedizin
- Humangenetik
- Hygiene und Umweltmedizin
- Klinische Pharmakologie
- Laboratoriumsmedizin
- Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
- Neuropathologie
- Nuklearmedizin
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Pathologie
- Pharmakologie und Toxikologie
- Physiologie
- Radiologie
- Radioonkologie und Strahlentherapie
- Rechtsmedizin
- Transfusionsmedizin
Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen
Schwerpunkte vertiefen das eigene Fachgebiet und schließen an die Facharztanerkennung an. Zusatz-Weiterbildungen erweitern das Spektrum über das Fachgebiet hinaus; die meisten setzen eine Facharztanerkennung voraus, einzelne wie die Notfallmedizin lassen sich schon während der Facharztweiterbildung erwerben. Aufgeführt ist eine Auswahl, die für dieses Fachgebiet besonders relevant ist.
- Palliativmedizin
- Psychoanalyse
- Rehabilitationswesen
- Sexualmedizin
- Sozialmedizin
- Spezielle Schmerztherapie
Berufsalltag
Arbeiten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater begleiten junge Menschen in Krisen und mit psychischen Erkrankungen – von Entwicklungs- und Aufmerksamkeitsstörungen über Ängste und Depressionen bis zu Essstörungen und Psychosen. Das Fach verbindet Medizin, Psychotherapie und die enge Arbeit mit Familien, Schule und Jugendhilfe. Dieser Abschnitt hilft, Stellen fachlich einzuordnen.
Diagnostik, Psychotherapie und Familienarbeit
Am Anfang steht eine ausführliche Diagnostik: Gespräche mit Kind und Eltern, Entwicklungs- und Testdiagnostik, körperliche Untersuchung und bei Bedarf EEG oder Bildgebung. Die Behandlung verbindet Psychotherapie – einzeln, in Gruppen und mit den Bezugspersonen – mit Pharmakotherapie und der Arbeit im multiprofessionellen Team.
Zum Alltag gehören außerdem Krisenintervention, Gutachten etwa im Familien- und Sozialrecht und die Zusammenarbeit mit Schule und Jugendhilfe. Für Eingliederungshilfen bei seelischer Behinderung holt das Jugendamt die Stellungnahme einer Kinder- und Jugendpsychiaterin oder eines Kinder- und Jugendpsychiaters ein.
Klinik, Praxis oder öffentlicher Gesundheitsdienst
Kliniken bieten Akut- und Regelversorgung, Tageskliniken und Institutsambulanzen. In Praxen können Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater nach der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung im Team mit Heilpädagogik und Sozialarbeit. Im Gesundheitsamt stehen Begutachtung und Beratung im Vordergrund.
Vor einer Bewerbung lohnt es sich, diese Fragen zu klären:
- Wie viele Monate der Weiterbildung deckt die Befugnis ab?
- Wie sind die 12 Monate stationäre Akutversorgung organisiert?
- Welche Psychotherapieverfahren werden vermittelt, und wie sind Supervision und Selbsterfahrung geregelt – und wer trägt die Kosten?
- Gibt es Tagesklinik, Institutsambulanz und Spezialstationen, etwa für Essstörungen oder Sucht?
- Wie sind Dienste und Rufbereitschaft geregelt?
- Ist eine Rotation in die Pädiatrie oder Erwachsenenpsychiatrie möglich?
Woran Sie eine strukturierte Weiterbildung erkennen
- Psychotherapie-Ausbildung mit Theorie, Supervision und Selbsterfahrung ist fest eingeplant
- Rotationen zwischen Station, Tagesklinik und Ambulanz
- Regelmäßige Fallbesprechungen im multiprofessionellen Team
- Begutachtungen werden angeleitet erstellt
- Regelmäßige Weiterbildungsgespräche entlang des eLogbuchs
Fragen für das Vorstellungsgespräch
- In welchem Psychotherapieverfahren kann ich mich ausbilden lassen?
- Wie viele Patientinnen und Patienten betreue ich gleichzeitig?
- Gibt es Kooperationen mit Schulen und Jugendhilfe?
- Wie werden Teilzeitmodelle eingeplant?
- Wer supervidiert, und wie häufig?
Perspektiven nach dem Facharzt
- Oberärztliche Tätigkeit in einer Klinik
- Niederlassung, auch mit sozialpsychiatrischem Team
- Kinder- und jugendpsychiatrischer Dienst im Gesundheitsamt
- Gutachtertätigkeit, etwa im Familien- und Strafrecht
- Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse, Forschung und Lehre
Medizinische Entwicklung
Kinder- und Jugendpsychiatrie im Wandel
Die psychische Gesundheit junger Menschen ist stärker in den Blick gerückt – und mit ihr der Bedarf an kinder- und jugendpsychiatrischer Versorgung.
Mehr psychische Belastungen
Nach der KiGGS-Studie des Robert Koch-Instituts zeigte vor der Pandemie rund jedes sechste Kind zwischen 3 und 17 Jahren psychische Auffälligkeiten. In der COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf lag der Anteil im Herbst 2024 bei 22 Prozent und damit weiterhin über dem Niveau vor der Pandemie. Bei Mädchen und jungen Frauen ab 14 Jahren haben depressive und Angstsymptome deutlich zugenommen.
Häufigster Grund für Krankenhausaufenthalte
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2024 rund 116.300 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 19 Jahren wegen psychischer Erkrankungen im Krankenhaus behandelt – fast jeder fünfte Krankenhausfall in dieser Altersgruppe und damit die häufigste Ursache. Die häufigste Diagnose war Depression.
Ambulante Versorgung im Team
Die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung ermöglicht Praxen, Kinder und Jugendliche gemeinsam mit Heilpädagogik und Sozialarbeit zu behandeln – als Alternative zur stationären Aufnahme. In der Bedarfsplanung ist ein Kinder- und Jugendpsychiater je rund 15.200 Minderjährige vorgesehen.
Übergang ins Erwachsenenalter
Der Übergang junger Patientinnen und Patienten in die Erwachsenenpsychiatrie ist seit 2026 ausdrücklicher Inhalt der Weiterbildung. Viele Erkrankungen beginnen im Jugendalter – ein gut gestalteter Übergang soll Behandlungsabbrüche vermeiden.
Direkt auf dieser Seite
Weiterbildungsbefugnisse Kinder- und Jugendpsychiatrie
Redaktioneller Stand
Oktober 2026. Der Abschnitt dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine Leitlinie oder individuelle Therapieentscheidung.
Fragen & Antworten
Häufige Fragen zur Fachweiterbildung Kinder- und Jugendpsychiatrie
Welche Pflichtabschnitte gibt es in der Weiterbildung?
Die Weiterbildung dauert 60 Monate. Seit 2026 müssen davon 12 Monate in der stationären Akutversorgung abgeleistet werden. Bis zu 12 Monate können in Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatischer Medizin und Psychotherapie erfolgen.
Pflichtzeiten in der Kinder- und Jugendmedizin oder der Erwachsenenpsychiatrie gibt es nicht – sie sind nur anrechenbar. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer.
Ist die Psychotherapie-Ausbildung in der Weiterbildung enthalten?
Ja. Psychotherapie ist fester Bestandteil des Facharztes; eine gesonderte Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie ist nicht nötig. Die Weiterbildungsordnung verlangt unter anderem 240 Stunden Einzeltherapie und 120 Stunden Gruppentherapie unter Supervision – jeweils unter Einbeziehung der Bezugspersonen –, 150 Stunden Selbsterfahrung und 240 Stunden Theorie- und Fallseminare.
Auch die suchtmedizinische Grundversorgung gehört zum Facharzt. Als zusätzliche Qualifikation steht unter anderem die Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse offen.
Was bedeutet eine Weiterbildungsbefugnis über 24, 36 oder 60 Monate?
Die Weiterbildungsbefugnis gibt an, wie viele Monate der Weiterbildung bei einer bestimmten weiterbildungsbefugten Ärztin oder einem Arzt an einer Weiterbildungsstätte anerkannt absolviert werden können. Eine Befugnis über 60 Monate deckt die gesamte Weiterbildung ab; bei anteiligen Befugnissen müssen weitere Abschnitte an anderen Weiterbildungsstätten absolviert werden.
Befugnisse bestehen an Kliniken ebenso wie in Praxen. Welche Befugnis an welchem Ort in welchem Umfang besteht, zeigt die bundesweite Befugnissuche auf dieser Seite.
Welche Fälle und Untersuchungen muss ich im eLogbuch nachweisen?
Die Weiterbildungsordnung nennt unter anderem 60 dokumentierte Erstuntersuchungen einschließlich Konsil- und Liaisonuntersuchungen, 75 Behandlungsfälle unter Supervision sowie suchtmedizinische Anamnesen und Behandlungen.
Hinzu kommen Inhalte wie Begutachtung im Familien-, Sozial- und Strafrecht, Krisenintervention, die Zusammenarbeit mit Jugendhilfe und Schule sowie die Gestaltung des Übergangs in die Erwachsenenversorgung.
Wie läuft die Facharztprüfung ab?
Nach Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit wird die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen Landesärztekammer beantragt – mit den Weiterbildungszeugnissen, den Nachweisen zur Psychotherapie und der Dokumentation im eLogbuch.
Die Kammer prüft die Voraussetzungen und lädt zur Prüfung vor einem Prüfungsausschuss, die als mündliches Fachgespräch geführt wird. Ablauf, Fristen und Einzelheiten regelt die jeweilige Landesärztekammer.
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